Wartung von Brand­melde­anlagen

Um die Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter stets gewährleisten zu können, ist eine regelmäßige und normgerechte Wartung der Brandmeldeanlagen unbedingt notwendig. Damit der Unternehmensschutz stets aufrechterhalten wird, bieten wir nicht nur hochmoderne Brandmeldeanlagen an, sondern auch deren Wartung und Inspektion gemäß der einschlägigen DIN-Vorschriften.

Wartung von Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlage

Inspektion und Wartung einer Brand­melde­anlage

 

Um die Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter stets gewährleisten zu können, ist eine regelmäßige und normgerechte Wartung der Brandmeldeanlagen unbedingt notwendig. Damit der Unternehmensschutz stets aufrechterhalten wird, bieten wir nicht nur hochmoderne Brandmeldeanlagen an, sondern auch deren Wartung und Inspektion gemäß der einschlägigen DIN-Vorschriften. Inspektion und Wartung einer Brandmeldeanlage Falls die Brandmeldeanlage baurechtlich gefordert ist, muss eine vierteljährliche Inspektion und eine jährliche Wartung gemäß den Aufschaltbedingungen der Feuerwehr zwingend ausgeführt werden. Nach der Montage einer Brandmeldeanlage ist deren Inspektion und Wartung die wichtigste Maßnahme zur Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen. Handelt es sich jedoch um eine Brandmeldeanlage, die auf die örtliche Feuerwehr aufgeschaltet ist, wird die Wartung nur von der jeweiligen Feuerwehr abgenommen.

Bestandteile der jährlichen Wartung einer Brandmeldeanlage:

  • Sichtprüfung der gesamten Anlage
  • Auslösung aller Melder
  • Prüfung der Anzeige des Feuerwehr-Bedienfelds und der Feuerwehr Anzeige Tableaus an der Zentrale
  • Funktionstest der Alarmierungseinrichtung
  • Funktionstest der Brandfallsteuerung
  • Kontrolle der Störungserkennung und der Störungsweiterleitung

Die Inspektion einer Brandmeldeanlage erfolgt laut DIN 14675 vierteljährlich. Dabei überprüft eine Fachkraft die Brandmeldeanlage auf Verschmutzungen und Beschädigungen an den Anlagekomponenten. Darüber hinaus werden eventuelle Veränderungen an den Umgebungsbedingungen, wie zum Beispiel ein Umbau, gesichtet.

Ablauf der Inspektion und Wartung von Brandmeldeanlagen

Zu Beginn der Wartung einer Brandmeldeanlage wird die zu überprüfende Brandmeldeanlage in Revision genommen. Dazu kontaktiert das Fachpersonal die hilfeleistende Feuerwehrstelle, die speziell für die zu kontrollierende Anlage definiert wurde. Daraufhin wird der Hauptmelder abgeschaltet, sodass die ausgelösten Alarme während der verschiedenen Tests nicht zur örtlichen Feuerwehr weitergeleitet werden. Nun schaltet die Fachkraft die Melder in Revision, die Übertragungseinheit, die Brandfallsteuerungen und die Signalgeber ab. Diese Schritte sind notwendig, um mit der Überprüfung Ihrer Brandmeldeanlage beginnen zu können.  

Neben der Sichtprüfung kontrolliert die Fachfirma, ob die Melder (Rauchmelder und Handtaster) auslösen und die Anzeige an der Feuerwehrinformationszentrale mit dem Feuerwehr-Bedienfeld korrekt sind. Zudem wird überprüft, ob weitere Alarmierungs- und Brandschutzeinrichtungen angesteuert und ausgelöst werden. Ebenfalls gilt es sämtliche Batterien durch Messung von Ruhe- und Laststrom bzw. Spannung zu kontrollieren, da eine Brandmeldeanlage auch ohne Stromzufuhr funktionieren muss. Sobald alle Prüfungen und Messungen abgeschlossen sind, wird die Brandmeldeanlage bei der hilfeleistenden Stelle natürlich wieder als scharf gemeldet.

Über die erneute Scharfstellung der Brandmeldeanlage kann das Fachpersonal kontrollieren, ob alle ausgelösten Alarme und Störungsmeldungen bei der jeweiligen Feuerwehrstelle angekommen sind. Bei der Wartung einer Brandmeldeanlage müssen immer wieder einzelne Verschleißteile bzw. Elemente ausgetauscht werden:

  • Austausch der Akkus der Notstromversorgung nach Herstellerangaben alle 4 Jahre
  • Austausch der Brandmelder mit Verschmutzungskompensation spätestens nach 8 Jahren
  • Austausch der Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation spätestens nach 5 Jahren

Eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 muss zwingend, in den vorgegebenen Intervallen, von einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma gewartet werden. Die Inspektion darf auch durch eine unterwiesene Person des Betreibers durchgeführt werden, in der Regel erfolgt die Inspektion einer Brandmeldeanlage aber durch die zertifizierte Fachfirma.

Wartung Meldeanlage

Prüfung der Brandmeldeanlage

Im Normalfall erfolgt sowohl die Wartung als auch die Inspektion einer Brandmeldeanlage durch eine zertifizierte Fachfirma. So kann die Überprüfung der verschiedenen Melder auf das gesamte Jahr verteilt werden. Das bedeutet, dass in jedem Quartal 25 % der Melder kontrolliert werden, sodass nach einem Jahr der gesamte Bestand der Melder überprüft wurde.

Dabei werden die Brandmelder mit einem Prüfgas getestet und die Thermomelder werden durch einen Hitzeprüfkopf aufgeheizt, bis sie Alarm schlagen. Daraufhin wird anhand der Nummer des Brandmelders in der Feuerwehrinformationszentrale kontrolliert, ob der Melder das notwendige Signal abgegeben und weitergeleitet hat.

Bei der Wartung Ihrer Brandmeldeanlage werden selbstverständlich auch alle verbundenen Anlagen, die durch die Auslösung der Brandmeldeanlage angesteuert werden, überprüft. Abhängig von den baurechtlichen Anforderungen sind folgende Brandschutzvorrichtungen bei der Wartung der Brandmeldeanlage zu überprüfen:

  • Öffnen von Rauchabzügen und Fluchttüren
  • Verschließen von Brandschutztüren und Brandschutztoren
  • Automatisches Ansteuern des Fahrstuhles
  • Abschalten von Lüftungsanlagen

Die Prüfung dieser Maßnahmen auf Funktionstüchtigkeit ist essenziell, denn durch das Öffnen von Rauchabzügen oder das Verschließen von Brandabschlüssen bleiben die Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei. Damit kann eine Brandmeldeanlage lebensentscheidend sein, denn anwesende Personen können sich schnell in Sicherheit bringen.

Setzen Sie nicht nur bei Ihrer Brandmeldeanlage auf Qualität, sondern auch bei deren Wartung und Instandhaltung! MS Fernmeldetechnik GmbH prüft sämtliche Elemente Ihrer Brandmeldeanlage anhand einer wichtigen Checkliste, dadurch kann kein Melder und keine verbundene Anlage übersehen werden. Zudem halten wir die Brandmeldeanlagen Wartung auch in einem Betriebsbuch fest – jede Wartung und Inspektion kann zu jedem Zeitpunkt nachvollzogen werden. Darüber hinaus händigen wir dem Betreiber eine Prüfbescheinigung aus. So können die Vorgaben der DIN 14675, der DIN VDE 0833 sowie der ISO 9001 korrekt eingehalten werden.

Geltende Vorschriften bei der Inspektion und Wartung von Brandmeldeanlagen

MS Fernmeldetechnik GmbH erfüllt sämtliche Unternehmensbedürfnisse aus einer zertifizierten Hand: Von der Planung, Beratung, Inspektion und Prüfung bis hin zur Wartung Ihrer Brandmeldeanlage.

1. Inspektion von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833

  • Prüfung der Energieversorgung
    • Funktion Netzausfall
    • Belastungsprüfung der Batterien (nach Herstellerangaben)
    • Batterieladespannung an den Batterieklemmen überprüfen
    • Funktion Batterieausfall
  • Prüfung des Alarmzählers
    • Alarmzählerstand mit den Eintragungen im Betriebsbuch vergleichen
    • Ursachen für Falschalarme ermitteln
    • Hintergrundspeicher bzw. Ereignisspeicher kontrollieren
  • Prüfung der Übertragungswege und Melderprüfung
    • Übertragungswege auf bestimmungsgemäße Funktion prüfen
    • Handfeuermelder überprüfen
    • Automatische Brandmelder prüfen
  • Funktionsprüfung der Alarmierung
    • Optische und akustische Alarmierungseinrichtungen
    • Peripheriegeräte: Feuerwehr-Schlüsseldepot (SD), Feuerwehranzeigetableau (FAT), Feuerwehrbedienfeld (FBF), Feuerwehr-Info-Zentrum (FIZ)
    • Übertragungseinrichtung für Fernalarm-Hauptmelder zur Feuerwehr überprüfen
    • Übertragungseinrichtung für die Störungsweiterleitung kontrollieren
    • Steuereinrichtungen: Löschanlage, Feststellanlage, Lüftung, Aufzug
  • Sichtprüfung und Begehung
    • Umgebungsveränderungen überprüfen ➜  Änderung der Raumnutzung oder Raumgestaltung
    • Freien Raum (0,5 Meter) um die Melder kontrollieren
    • Aller Melder überprüfen ➜  Ordnungsgemäße Befestigung und evtl. mechanische Beschädigung

2. Wartung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Die Wartung einer Brandmeldeanlage sollte nach Herstellerangaben mindestens einmal im Jahr im Anschluss an die Inspektion durchgeführt werden. Neben sämtlichen Prüfungskriterien der Inspektion nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 (s.o.) werden bei der Wartung der Brandmeldeanlage folgende Maßnahmen ausgeführt:

  • Auswechseln von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer nach Ablauf der Nutzungsdauer ➜ Brandmelder, Akkumulatoren, Geräte und Speicherbatterien
  • Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten
  • Überprüfen des Feuerwehrschlüsseldepots (SD) auf alle Funktionen, einschließlich der Entnahme der Objektschlüssel Überprüfen der Feuerwehr-Laufkarten auf Aktualität Kontrollieren der notwendigen Dokumentationsunterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität

Übersicht zur Inspektion, Instand­haltung und Wartung von Brand­melde­anlagen

 

Jährlich: Jährliche Wartung der Brandmeldeanlage durch eine zertifizierte Fachkraft

Vierteljährlich: Vierteljährliche Inspektion durch eine unterwiesene Person des Betreibers.

Alle 4 Jahre: Tausch der Akku-Notstromversorgung.

Alle 5 bis 8 Jahre: Tausch der Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation spätestens nach 8 Jahren, ohne Verschmutzungskompensation spätestens nach 5 Jahren.

Geltende Richtlinien: DIN 14675 à Vorgaben zum Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen DIN VDE 0833 à Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall ISO 9001 à Norm für Qualitätsmanagementsysteme

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